Passivrauchen
Inhalt

Rauchfreier Arbeitsplatz

Der Schutz der NichtraucherInnen am Arbeitsplatz ist in § 30 des Arbeitnehmer-Innenschutzgesetzes geregelt.

NichtraucherInnen müssen vor den Einwirkungen von Tabakrauch geschützt werden, in Aufenthalts- und Bereitschaftsräumen müssen NichtraucherInnen durch technische oder organisatorische Maßnahmen vor den Einwirkungen von Tabakrauch geschützt werden. In Gemeinschaftsbüros und in Sanitäts- und Umkleideräumen besteht generelles Rauchverbot. 

Wer am Arbeitsplatz nicht raucht macht einen wichtigen Schritt in Richtung NichtraucherIn und erspart sich und seiner Umwelt eine Menge Schadstoffe.

Patronat
Quelle/n
Autor/-in
Brigitte Müller
Revisor/-in
Thomas Beutler
Fokus
Körper & Schönheit
Ich bin schön genug
Körper & Schönheit

Wie realistisch sind eigentlich die berühmten Maße 90-60-90?

Stress
Entspannung
Stress

Kurze Entspannungsübungen, große Wirkung.

Fokus
Test
Selbstvertrauen
Test

Vertraust du in deine Fähigkeiten? Oder hast du eher Angst zu versagen?

Körper & Schönheit
Schönheitsideale
Körper & Schönheit

Marilyn Monroe hatte Kleidergröße 42 bis 44 – heute für viele Schauspielerinnen und Models undenkbar...

Diese Webseite verwendet Cookies

Diese digitalen Cookies sichern, dass die Seite gut funktioniert. Sie helfen uns herauszufinden, welche Seiten und Videos beliebt sind und welche euch nicht zusagen. Einige Cookies werden von Drittanbietern platziert, z.B. für die Wiedergabe von Videos.

Mit "Alle Cookies akzeptieren", stimmst du der Verwendung aller Cookies zu. Du kannst deine Wahl jederzeit ändern oder widerrufen. Es kann passieren, dass manche Inhalte, zum Beispiel Videos, nicht gezeigt werden, wenn du einzelnen Cookies widersprichst.

Wenn du mehr über unsere Cookies erfahren und/oder Einstellungen anpassen willst, klicke auf "Cookies wählen".

Einstellungen

Cookies sind kleine Textdateien. Laut Gesetz dürfen wir für die Seite erforderliche Cookies auf deinem Gerät speichern, da sonst die Website nicht funktioniert. Für alle anderen Cookie-Typen benötigen wir deine Erlaubnis.

Zu den externen Anbietern gehören unter anderem YouTube, Vimeo, SRF und h5p. Werden diese Cookies blockiert, funktionieren die eingebetteten Dienste nicht mehr. Werden sie zugelassen, kann dies zur Folge haben, dass Personendaten übermittelt werden.

Statistik-Cookies helfen zu verstehen, wie Besucher*innen mit Webseiten interagieren, indem Informationen anonym gesammelt und gemeldet werden. Mit deinem Einverständnis analysieren wir die Nutzung der Website mit Google Analytics.